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Zum Ende der Seite springen Schonzeiten/-maße anpassen in S-H?
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Chrizzi
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Schonzeiten/-maße anpassen in S-H? Zum Portal Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Moin Leute,

Ich brauche mal kurz Hilfe von jemanden der sich damit mal auseinander gesetzt hat.

Folgendes Szenario:

Der ansässige Verein hat hier in den letzten Jahren alle Schonzeiten und -maße an die gesetzlichen Vorgaben angepasst.
Vorher war das Maß vom Hecht z.b. 60 cm, jegzt 45, oder war in S-H (Schleswig-Holstein) grade in ist. Auch die Schonzeiten vom Zander wurden reduziert, früher gab es zwar nicht komplett bis zum 1.6. eine Schonzeit, aber wenigstens abschnittsweise per Boje markiert.

So nun folgendes: Angeblich muss sich der Verein an diese Landesregeln halten.
Ich hab in meiner Prüfung noch gelernt, dass die gesetzlichen Maße/Zeiten einzuhalten sind, aber dürfen angepasst werden jedoch nicht unterschritten. Also Schonzeiten verlängern oder Maße erhöhen.
Soweit ich das mitbekommen habe, wollten hier einige wohl generelles Raubfisch (Zander und Hecht) Schonzeit ab Januar machen, was dann abgewinkt wurde, weil man sich an die Landesgesetze halten muss.


Nun die eigentliche Frage: Stimmt das so? Dann müsste das Gesetz ja geändert worden sein, nun ist meine Prüfung auch schon etwa 25 Jahre her, daher meine gewisse Unsicherheit. Ich konnte nun auch im S-H Fischereigesetz nichts auf die schnelle finden, ich könnte es auch übersehen haben.
Falls sich da jemand auskennt, wäre das echt top, auch mit Tipps, wie man sowas eventuell doch durch kriegen könnte.

Meine Vermutung ist, dass da der, der es machen muss einfach zu faul ist und sagt, das steht so im Gesetz, so machen wir das.


Vielen Dank für's Lesen und noch mehr Dank für eventuelle Antworten

Christian
06.04.2023 22:59 Chrizzi ist offline E-Mail an Chrizzi senden Beiträge von Chrizzi suchen Nehmen Sie Chrizzi in Ihre Freundesliste auf
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cuio   Zeige cuio auf Karte cuio ist männlich
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RE: Schonzeiten/-maße anpassen in S-H? Zum Portal Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Eine einfache Übersicht hier
https://angelmagazin.de/schonzeiten/schleswig-holstein/

Die Bestimmungen über Mindestmaße und Schonzeiten finden Sie in der Binnen- oder Küstenfischereiverordnung des Landes (zu finden im Downloadbereich). Bitte informieren Sie sich jeweils über die aktuell geltenden Bestimmungen, da diese Rechtsvorschriften in regelmäßigen Abständen überarbeitet werden. Für einige Fischarten werden abweichende Regelungen in befristeten Allgemeinverfügungen getroffen – bitte beachten Sie diese ebenfalls im Downloadbereich.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fac...ndestmasse.html

Hier der Gesetzestext ggf. über GVBL selber überprüfen
https://www.sav-posenkieker.de/wp-conten...chV_SH_2019.pdf

IMHO müssen die gesetzlichen Bestimmungen mindestens eingehalten werden.
07.04.2023 16:33 cuio ist offline E-Mail an cuio senden Beiträge von cuio suchen Nehmen Sie cuio in Ihre Freundesliste auf
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Chrizzi
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Hi,

Danke schonmal für die Antwort.

Die gesetzlichen Vorgaben findet man recht gut. Die Frage ist eher, was muss der Verein tun/anmelden um Schonzeiten/-maße anzupassen.

Nochmal die Kurzfassung der Frage/Situation
In Schleswig-Holstein kenne ich zwei Vereine

Der eine Verein hat ein individuelles Schonmaß für Zander und Hecht (auf den Rest habe ich nicht geachtet).
Zander 50, Hecht 60.

Der andere Verein wollte eine generelle Raubfischschonzeit ab Januar beschließen, aber das wurde mit der Begründung verworfen, weil man sich wohl an die gesetzlichen Vorgaben zu richten hat.


Ich habe vor 25 Jahren noch gelernt, dass Maße und Schonzeiten im Sinne des Fisches angepasst werden dürfen. Also die gesetzlichen Schonzeiten verlängern oder das Maß erhöhen ist machbar.
Das muss ja irgendwo stehen, dass man das noch darf. Aber genau das finde ich nicht. Wenn es nicht geht, dürfte der andere Verein das ja nun auch nicht machen.
Wenn jemand weiß was man als Verein machen muss um eine verlängerte Schonzeit und erhöhtes Maß oder gar Küchenfenster durchzukriegen wäre das enorm hilfreich. Oder muss man das einfach vereinsintern veschließen und gut ist? Aber es müsste eine rechtliche Grundlage geben, dass dieses individuelle Anpassen erlaubt ist.

Christian
08.04.2023 21:38 Chrizzi ist offline E-Mail an Chrizzi senden Beiträge von Chrizzi suchen Nehmen Sie Chrizzi in Ihre Freundesliste auf
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Hi Cristian,
darf ich sagen, "was du vor ~25 Jahren gelernt hast ist Nonsens?
Sorry schon mal dafür.
Bei uns, ich bin in 2 Landesverbänden organisiert bzw. Mittglied, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Mein Einzugsgebiet, da wo ich fischen möchte, ist grenzübergreifend, früher konnte ich überall fischen. Ich wohne eben genau zwischen den Landesgrenzen.
Ich werde mich bei unserem Vorstand, wen es dich interessiert, informieren wie das, im Dachverband, angesprochen wurde und dann umgesetzt werden konnte.
Wir, ich, hatten ein ähnliches Anliegen in unserer Jahreshauptversammlung vorgetragen, was nach 2 Jahren umgesetzt wurde, unabhängig von den landesgesetzlichen allgemeinen Bestimmungen.
Ich kann dir schon mal soviel sagen, dass ich der Buhmann für einige im Verein bin das mein Vorschlag umgesetzt wurde. Mein Danke geht natürlich in Richtung unserer Vereinsführung, die der selben Überzeugung sind und dies in den Sitzungen des Dachverbandes energisch immer wieder gefordert haben, bis zur Umsetzung.

Wie du selbst schon vermutest, es liegt am einzelnen etwas zu bewegen.

Gern können wir auch per PN/telefonisch uns austauschen.

Gruss, Frank
09.04.2023 01:21 Knobi ist offline E-Mail an Knobi senden Beiträge von Knobi suchen Nehmen Sie Knobi in Ihre Freundesliste auf
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Wolfgang-K
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Servus Christian,

die Bestimmungen des jeweiligen Landesverbands sind auch von den Vereinen einzuhalten.

Das Heist sie können die Schonmaße und Schonzeiten nicht Unterschreiten, aber erhöhen.
Wird nun eine Ausnahme Regelung angestrebt, zB. Eine komplette Entnahme des Hechts ohne Schonzeit und ohne Schonmaß, also eine Entnahme Pflicht, um zum Beispiel ein Salmoniden Gewässer zu säubern so ist dieses möglich , jedoch müssen diese Ausnahmen mit der Kreisverwaltungs Behörde abgesprochen werden. Ebenso wenn eine Fischart geschont werden soll mit dem Recht zur Zurücksetzung ( Realise der Fische). Bei uns so mit zum Beispiel Huchen und Äsche.

Gruß Wolfgang

__________________
Wolfgang

Sche wirds erst wenst es selber machst.
09.04.2023 17:21 Wolfgang-K ist offline E-Mail an Wolfgang-K senden Beiträge von Wolfgang-K suchen Nehmen Sie Wolfgang-K in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Wolfgang-K: Wolfgang YIM-Name von Wolfgang-K: Koci MSN Passport-Profil von Wolfgang-K anzeigen
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Chrizzi
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Vielen Dank euch beiden.

Frank, du kannst das gerne hier alles loswerden, falls andere vor den selben Problem stehen.

Ich bin nun leicht verwirrt, wenn du Nonsense schreibst und Wolfgang quasi das bestätigt was ich damals gelernt hatte.

Schonmaße dürfen erhöht werden, Schonzeiten verlängert. Hier soll nichts verkürzt oder unterschritten werden.

Genau das behauptet der Verein ginge nicht (oder wer auch immer da sich zuständig gefühlt hat).

Allen anschein nach hat da wohl nur keiner Lust dazu das durch zu bringen, eventuell auch weil man ansonsten irgendwelche Mitglieder vergrauelt.
Der Verein hat wohl um die 500 Mitglieder, eventuell auch mehr. Zur Coronazeit haben die wohl 150 neue Mitglieder bekommen und waren bei ca 700, jedoch waren da auch ettliche "Karteileichen" dabei. Nun werden nicht alle auf den See angeln, aber der wurde in den letzten Jahren enorm befischt. Zumal neben Bellybooten auch noch ca 100 besetzte Bootsliegeplätze auf dem See sind.

Da hatte ich mich schon etwas auf wenigstens eine Verlängerung der Schonzeit gefreut, einfach nur damit die Fische etwas Ruhe haben. Ich wäre auch sehr dafür die Schonmaße anzuheben oder gar Küchenfenster zu etablieren.
12.04.2023 22:28 Chrizzi ist offline E-Mail an Chrizzi senden Beiträge von Chrizzi suchen Nehmen Sie Chrizzi in Ihre Freundesliste auf
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Hallo Christian,
sorry war eine Weile nicht hier deshalb erst jetzt.
So hart sollte das eigentlich nicht rüber kommen mit dem Nonsens.
Es ist doch so wie mit der Führerscheinprüfung, am Tage des Bestehens ist man mit den aktuellen Bestimmungen vertraut, sollte jedenfalls so sein. Genau so verhält es sich mit dem ablegen der Prüfung zum Fischerreischeins. Nur ist es doch in beiden Fällen so das sich die Gesetze in laufe der Zeit ändern, so meinte ich das mit dem was du vor 25 Jahren gelernt hast.

Zu dein eigentlichen Anliegen sei gesagt das du schon recht hast was das Arrangements des Vereins betrifft. Wenn der Vorsitz nicht möchte oder auch die Arbeit scheut bewegt man nichts.
Bei uns war es so das die Schonzeit für Hecht ab 15.2. bis 1.5. gilt . Wir haben einen Flutkanal der vom Hecht immer so ab Dezember vermehrt aufgesucht wird, warum wohl, es ist das beste Leichgebiet .
Wenn der Wasserstand dann noch erhöht ist dann ist da so viel Hecht anzutreffen und auch keine Kunst dort einen zu fangen. Das haben eben einige Kollegen maßlos ausgenutzt und große Leichfische in beträchtlicher Zahl abgeschlagen. Das war für mich und einige weitere nicht akzeptabel obwohl es rechtlich erlaubt war.
Somit hatte ich das in der Versammlung angesprochen, mit der bitte im Dachverband dies vorzutragen und um eine Änderung der Schonzeit zu beantragen. Hat zwar 2 Jahre gedauert aber jetzt ist ab 1.12. bis 31.5. Der gesamte Kanal für jegliche Fischerei gesperrt. Du kannst dir nicht vorstellen wie froh ich über diese Entscheidung bin.

Solche Ausnahmereglungen sind nicht ohne weiteres zu erreichen, da bedarf es auch eine angagierte Vereinsführung die ich bei uns habe.
Abschließend kann man sagen, wo ein Wille ist ist auch ein Weg.

Grüße, Frank
29.04.2023 21:39 Knobi ist offline E-Mail an Knobi senden Beiträge von Knobi suchen Nehmen Sie Knobi in Ihre Freundesliste auf
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